Energetische Sanierung im Altbau

Politik und Energetische Sanierung im Altbau

Die Politik möchte bis zum Jahr 2050 den gesamten Gebäudebestand der BRD klimaneutral gestalten – das betrifft etwa 18 Millionen Wohngebäude und 1,5 Millionen andere Immobilien. Wohngebäude haben einen Anteil von etwa einem Viertel der CO2-Emissionen und bieten daher ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen.

Während Neubauten durch Vorschriften bereits energieeffizient gebaut werden, basieren Altbauten meistens auf veralteten Bautechniken. Wenn Sie den Energieverbrauch Ihres in die Jahre gekommenen Eigenheims senken möchten, kommen Sie nicht um eine fachgerechte energetische Sanierung herum.

Ältere Gebäude sind häufig nicht energieeffizient und belasten sowohl die Kasse als auch die Umwelt durch überflüssigen CO2-Ausstoß. Auch im Altbau können häufig erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Nach den äußerlichen Maßnahmen wie die Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke und des Daches, folgen der Austausch undichter Fenster, Außentüren und der Einbau einer modernen Heizungsanlage.

Auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder eine Solaranlage können in die Gebäudetechnik, bzw. in den Altbau integriert werden. Die Investition in eine Anlage für Solarthermie zur Unterstützung der Heizungsleistung ist zwar keine eigentliche Sanierungsmaßnahme, bietet aber ein gutes Potenzial zur Reduzierung von Energiekosten und CO2-Emissionen.

Welche der Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Eine neue Heizungsanlage mit Wärmepumpe und Brennwerttechnik oder ein Holzpelletofen kann die Energiekosten um etwa ein Drittel senken.

 


Vorteile einer energetischen Sanierung

Ein hoher Energieverbrauch belastet die Umwelt und das Klima. Mit einer energetischen Sanierung sparen Sie nicht nur Geld, sondern verbessern auch Ihre Aufenthaltsqualität zuhause oder in der Firma.

In der kalten Jahreszeit ist es wesentlich angenehmer sich an warmen Orten aufzuhalten, als lange zu warten, bis sich zugige Räume aufgeheizt haben. Im Nebeneffekt steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie.

Häuser und Wohnungen, die energetisch auf dem neuesten Stand sind, verkaufen sich besser als unsanierter Altbau. Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie muss vor dem Verkauf einen Energieausweis vorweisen, der Hinweise zum energetischen Zustand liefert.

So viel zur Kür; es gibt jedoch auch Gesetzesvorgaben.


Die EnergieEinsparverordnung (EnEV) macht die Sanierung zur Pflicht

Die EnergieEinsparverordnung (EnEV) verpflichtet die Käufer einer Bestandsimmobilie zur energetischen Sanierung, wenn das Gebäude vor dem 01. Februar 2002 errichtet wurde.

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug sind Käufer zu einer Sanierung verpflichtet, wenn alte Heizungen, ungedämmte Rohrleitungen in Kellern oder ungedämmte Dächer bzw. Geschossdecken vorhanden sind. Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren Laufzeit erneuert werden, unter die Sanierungspflicht fallen Standard- und Konstanttemperaturkessel ab 1985.

Kessel, die vor 1984 eingebaut wurden, müssen grundsätzlich getauscht werden. Besitzer von Altbauten, die die Immobilie bewohnen, sind nicht gezwungen, Ihr Haus energetisch zu sanieren, wenn Sie es dennoch tun, sind sie gut beraten, sich nach der EnEV zu richten.

Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.


Energetische Sanierung mit Schlichting

Zunächst sucht ein Fachmann die energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie. Ob eine energetische Sanierung für Ihr Haus wirtschaftlich rentabel ist, hängt sowohl vom Baujahr als auch vom Zustand der Dämmung ab.

Der Meisterbetrieb Schlichting untersucht per Energiecheck, welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt und legt gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan fest. Im Idealfall erfolgt eine energetische Sanierung von außen nach innen – das Dämmen von Dach, der Fassade und gegebenenfalls das Bauen oder die Renovierung einer Heizungsanlage.


Investition in moderne Technik

Ein moderner Brennwertkessel nutzt fossile Energie effizienter, senkt Kosten und verringert schädliche Emissionen. Die Investition in einen neuen Heizkessel rentiert sich je nach Gebäudezustand nach rund 7 bis 10 Jahren.

Eine moderne, drehzahlgeregelte Heizungspumpe senkt den Stromverbrauch nachhaltig. Durch eine Solarthermieanlage können jährlich bis etwa 750 Euro an Heizkosten gespart werden, der ungefähre Amortisationszeitraum liegt bei 15 Jahren.


Förderung durch KfW und BAFA

Die energetische Sanierung wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau durch zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse für Hausbesitzer gefördert.

Die wichtigsten Förderprogramme sind KfW 151/152, der Kredit für energieeffizientes Sanieren und der KfW 430, Investitionszuschüsse für eine energieeffiziente Sanierung.

Auch die energetische Fachberatung ist Pflicht, um KfW-Fördermittel zu erhalten. Für die Kombination der Heizung mit erneuerbaren Energien, ist der Ergänzungskredit 167 relevant mit einer Kredithöhe bis zu 100.000 Euro.

Ebenso fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die energetische Sanierung, beispielsweise durch Zuschüsse für Wärmepumpen.

Der Meisterbetrieb Schlichting unterstützt Sie bei der Beratung und bei den Anträgen, die jeweils vor den Maßnahmen eingereicht und bewilligt sein müssen. Bitte sprechen Sie uns an.

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