Heizungsförderung 2023

Die Förderprogramme 2023

Auch im Jahr 2023 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, Förderungen für den Einbau neuer Heizungen und Heizsysteme zu beantragen. In 2023 sind dabei Änderungen zu berücksichtigen. 

Die Maßnahmen der Förderungen werden über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gebündelt. Es gilt, zwischen den Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu unterscheiden. Die Förderungen verteilen sich auf unterschiedliche Bereiche.

Für die Heizungsförderung ist insbesondere die BEF EM (BAFA), die Förderung für Einzelmaßnahmen im Bestand an Wohn- und Nichtwohngebäuden, heranzuziehen. Diese umfassen Zuschüsse für den Austausch von alten Heizungen im Tausch gegen

  • Wärmepumpen
  • Hybridheizungen
  • Solaranlagen
  • Brennstoffheizungen
  • Biomasseheizungen

Ebenfalls dazu gehören Zuschüsse für Heizungsoptimierungen, sowie die Mietkostenförderung im Falle eines Heizungsdefekts.


Das wichtigste auf einen Blick

Im August 2022 gab es bereits einige Änderungen in Bezug auf Heizungsförderungen. Der Basisfördersatz für Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen wurde reduziert. Für Gashybridheizungen und Gasheizungen, die „Renewable Ready“ waren, entfiel die Förderung komplett. Gasheizungen werden nun nicht mehr gefördert. Boni für individuelle Sanierungspläne entfielen ebenfalls. Hinzugekommen ist ein Austausch-Bonus für Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt und noch funktionsfähig sind. Ebenfalls gibt es Boni für Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder Erde als Energiequellen nutzen.

Seit dem ersten Januar 2023 gelten weitere Änderungen. Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, können einen Bonus erhalten. Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen ging von der KfW in die BAFA über. Förderfähig sind ab jetzt nur noch Anlagen, die mit grünem Gas betrieben werden. Biomasseheizungen sind seit der Änderung nur noch förderfähig, wenn sie mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden.


Änderung der Maßnahmen

Förderung der Eigenleistung

Materialkosten sind nun förderfähig. Damit dies möglich ist, muss ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachbetrieb zur Prüfung hinzugezogen werden. Diese überprüfen die fachgerechte Durchführung der Eigenleistung und bestätigen, dass die Kosten der Materialien korrekt aufgeführt wurden.


Provisorische Heizungen

Ein Ausfall der Heizung bringt Kosten und Unannehmlichkeiten mit sich, insbesondere im Winter. Mietkosten für provisorische Heiztechnik können nun gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der Befristung des Zuwendungsbescheids ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt oder förderfähige Heizungsanlagen verbaut werden. 

Biomasseheizungen

Zu den förderfähigen Heizungen gehören auch Heizungen auf Basis von Biomasse, jedoch nur, wenn sie mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert sind. Hierbei darf der Feinstaubaustoß nicht über 2,5 mg / m³ liegen. Biomasseheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad von 81 % aufweisen. Dieser Wert lag vorher bei 78 %. Der Innovationsbonus entfällt. An dessen Stelle tritt ein Steuerbonus, welcher unabhängig von erneuerbaren Trägern wie Wärmepumpe und Solarthermie gilt. Die Förderung beträgt bis zu 20%.

Förderung unterschiedlicher Systeme

Die Förderung von Brennstoffzellen wurde in die BEG Förderung übertragen. Als förderfähig gelten Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben sind.

Wärmepumpen und Biomasseheizungen sind förderfähig, wenn Gebäude mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Dieser Wert wurde um 10 % angehoben. 

Für die Optimierung von Heizungsanlagen mit fossilen Trägern (Gas und Öl) gibt es Förderungen, wenn die Anlage nicht älter als 20 Jahre alt ist. 

Für die Förderung von Wärmepumpen werden die Anforderungen in den kommenden Jahren schrittweise verschärft . Ungeeignete Gebäude werden dann nicht mehr gefördert. Gebäude gelten als ungeeignet, wenn die Jahresarbeitszahl bei 2,7 liegt.


Förderung von Gebäudenetzen

Als Netz bezeichnet man die Wärmeversorgung von mehreren Gebäuden mit einem zentralen Wärmeerzeuger. Ein Gebäudenetz bezeichnet ein Netz zur Versorgung mit Wärme von Gebäuden von bis zu 16 Wohnungen und bis zu 100 Wohneinheiten. Darunter fallen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Das kleinste Gebäudenetz besteht aus zwei Gebäuden, welche über einen zentralen Wärmeversorger versorgt werden. 

Gebäudenetze sind förderbar, wenn die erzeugte Wärme mindestens aus 65 % erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme besteht. Um ein Gebäudenetz zu errichten und umzubauen, muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden. Heizanlagen auf fossiler Basis sind nicht mehr förderfähig. Biomasseanlagen sind nur im Zusammenhang mit anderen erneuerbaren Energien förderbar.

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Förderprogrammen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

 

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