Ölheizungsverbot ab 2026

Das Ölheizungsverbot ab 2026

Heizen mit Öl: Ein generelles Ölheizungsverbot ab 2026 gibt es nicht. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt den Austausch von alten Ölheizungen vor, wenn die Anlage 30 Jahre im Betrieb ist und mit einer veralteten Technologie arbeitet – mit einem Konstanttemperaturkessel, der eine Heizleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt aufweist.

Betroffen sind Ölheizungen, die nicht auf Niedertemperaturtechnik oder Brennwerttechnik basieren. Kann die Leistung des Konstanttemperaturkessels angepasst werden, dürfen Ölheizungen meistens weiterbetrieben und genutzt werden. Das Gleiche gilt auch für die Kessel, Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel und Festbrennstoffkessel sowie Einzelraumheizungen und Warmwasserbereiter, die direkt befeuert werden.


Moderne Kessel

In den Niedertemperaturheizkesseln wird die Kesseltemperatur direkt auf die gewünschte Vorlauftemperatur gebracht, Bereitschaftsverluste werden geringer. Die dort eingesetzten Ölbrenner ähneln denen der alten Heizkessel.

Stand der modernen Technik sind Brennwertkessel. Das Abgas im Kessel oder wahlweise in einem nachgeschalteten Wärmeübertrager wird so weit heruntergekühlt, dass die Kondensationswärme des Wasserdampfs gewonnen werden kann.

Das Kondensat des Brennwertkessels muss vor dessen Einleitung in die Kanalisation wegen seines Säuregehalts neutralisiert werden, was die Kosten der Wartung geringfügig erhöht.

Wird ein "kleiner" Öl-Brennwertkessel ausschließlich mit der neuen Sorte "Heizöl EL schwefelarm" betrieben, braucht das in Brennwertanlagen anfallende Kondenswasser nicht neutralisiert zu werden. Dies geht aus dem aktuellen Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) hervor. Wie bei Gas-Brennwertkesseln ist auch bei Öl-Brennwertkesseln eine Neutralisation nur bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 200 Kilowatt (kW) vorgeschrieben.


Warum gibt es ein eingeschränktes Verbot von Ölheizungen?

Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung trat Ende des Jahres 2019 in Kraft. Das Gesetz wird auch Klimapaket genannt. Die Bundesrepublik Deutschland möchte den CO2-Ausstoß deutlich reduzieren, um ihre Ziele für den Klimaschutz zu erreichen.

Deutschland hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt, bis zum Jahr 2050 sollen Emissionen, die den Treibhauseffekt fördern, im Vergleich zum Jahr 1990 um 80 bis 95 Prozent reduziert werden.

Das Ölheizungsverbot soll die Umwelt schonen und den Ressourcenverbrauch verringern. Das ökologische Problem von Ölheizungen sind ihre Kohlendioxid-Emissionen, die durch moderne Brennwerttechnik und Wärmedämmung des Gebäudes reduziert werden können. Bei gleichem Wärmebedarf produziert eine Gasheizung deutlich weniger CO2.

Austretendes Heizöl gefährdet außerdem das Grundwasser, daher müssen die Tanks regelmäßig vom Fachmann gewartet werden. Öl als fossiler Energieträger steht außerdem nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Einige Fördermethoden wie das Fracking belasten nachweislich die Umwelt. Für den Klimaschutz werden erneuerbare Energien und moderne Klimatechnik vom Staat gefördert.


Lohnt sich eine neue Heizung?

Der Staat fördert die Anschaffung von neuen und energieeffizienten Heizungen in Form von Krediten und Zuschüssen, auch wenn die alte Ölheizung entsorgt werden muss.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern umweltfreundliche Wärme und Neuanschaffungen in diesem Bereich.

Seit Januar 2020 fördert die BAFA den Austausch alter Ölheizungen mit einer Austauschprämie in Höhe von zehn Prozent. Wenn die neue Heizung vollständig mit erneuerbaren Energien arbeitet, beispielsweise mit einer Wärmepumpe, werden sogar bis zu 45 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss bewilligt.

Für eine Gas-Hybridheizung mit einem Mindestanteil von 25 Prozent erneuerbarer Energie, beispielsweise Solarthermie, kann der Antragsteller einen Investitionskostenzuschuss in Höhe bis zu 40 Prozent erhalten. Mit staatlicher Unterstützung kann so mancher Euro gespart werden.

Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.

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