Aktuelle News zur KfW-Förderung

KfW Förderung aktuell
Seit dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden. Die Bundesregierung hat rund 9,5 Mrd. Euro für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen und den Neubau bereitgestellt.
Mit dem Geld können die bis zum 23. Januar 2022 (24 Uhr) gestellten Altanträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) positiv beschieden werden. Es sind etwa 24.000 Anträge, die jetzt wieder bearbeitet werden, darunter die von 4.000 Familien oder Privatpersonen.
Auch bereits gestellte Förderanträge für das EH55 (Effizienzhaus-55-Programm), das bereits auslaufen sollte, haben noch Chancen auf Bewilligung. Während die Förderbedingungen im Rahmen des (BEG) unverändert bleiben, wird über die EH40-Neubauförderung regierungsseitig noch diskutiert um sie zu verbessern.
Förderprodukte bleiben unverändert
Möchten Sie Ihre Immobilie sanieren oder ein Haus kaufen? Privatpersonen und Unternehmen können wieder Anträge stellen. Gefördert werden weiterhin Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen. Die Förderbedingungen bleiben unverändert bestehen. Auch altersgerechte Umbauten – wie der Abbau von Barrieren – gehören in Palette der KFW-Förderung.
Erst planen, dann unterschreiben
Die Anträge müssen vor dem Liefer- und Leistungsvertrag bzw. Kaufvertrag eingereicht werden, während Planung und Beratung vorab geschehen kann. Das Beratungsgespräch mit dem Finanzierer sollte mit einem KfW-Formular dokumentiert sein.
Für Liefer- und Leistungsverträge sowie Kaufverträge mit aufschiebender / auflösender Bedingung gilt: Wenn die Bestätigung zum Antrag für die Sanierung (BzA) für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude noch nicht überschritten ist, können BEG-Zuschüsse oder BEG-Kredite anerkannt werden.
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