Energetische Sanierung

Energieverbrauch senken - mit energetischer Sanierung

Energetische Sanierung senkt den Energieverbrauch von Gebäuden. Insbesondere ältere Immobilien haben oft eine schlechte Energieeffizienz. Höhere Kosten und umweltschädlicher CO2-Ausstoß sind die Folge.

Eine energetische Gebäudesanierung kann sich auszahlen, wenn der Energieverbrauch der Heizung, der Warmwasseraufbereitung und der Belüftung durch bauliche Maßnahmen gesenkt werden, durch den Einbau einer modernen Heizung und die Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Eine moderne Heizungsanlage mit Wärmepumpe, Brennwerttechnik oder ein Pelletofen kann die Energiekosten um circa 30 Prozent senken. Außerdem kann eine Wärmedämmung der Außenwände (25%), des Dachs (15%) und der Kellerdecke weitere Energie und den einen oder anderen Euro sparen.

In die Jahre gekommene und undichte Fenster und Türen sollten ebenfalls ersetzt werden. Das genaue Einsparpotenzial hängt vom Gebäudezustand ab.

Freuen können sich Immobilienbesitzer genauso wie Mieter, die Heizkosten sparen; positiv wirkt sich eine Sanierung auf die Umwelt und den Klimaschutz für alle aus. Außerdem verbessern Sie Ihre Wohnqualität und steigern den Wert der Immobilie, da sich energetisch sanierte Gebäude verkaufen.

Der Verkäufer muss den Energieausweis bei jeder neuen Hausbesichtigung vorweisen. Der Ausweis beschreibt den energetischen Zustand des Objekts.


Die EnergieEinsparverordnung (EnEV)

Die EnergieEinsparverordnung (EnEV) verpflichtet die Käufer einer Bestandsimmobilie zur energetischen Sanierung.

Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 01.02.2002 gebaut wurden, sind innerhalb von zwei Jahren zu einer Sanierung verpflichtet.

Dazu zählt:

  • der Austausch alter Heizungen
  • die Dämmung von Rohren in kalten Kellern
  • oder das Dämmen von Dach oder Dachboden
  • Öl- und Gasheizungen haben nach dreißig Jahren Laufzeit ausgedient
  • ebenso wie Standard- und Konstanttemperaturkessel
  • Niedertemperatur- und Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden
  • Altbau-Besitzer sind nicht verpflichtet, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, wenn sie es dennoch tun, müssen sie sich an die Vorgaben der Energie Einsparverordnung halten.

Erfahren Sie hier mehr über Geothermie


Energetische Beratung, Informationen und Sanierung vom Fachbetrieb

Gemeinsam gestalten wir mit Ihnen einen Fahrplan zur Sanierung Ihres Gebäudes. Wir beraten Sie gerne, ob Sie eine neue Heizung brauchen oder auch erneuerbare Energien nutzen können.

Wichtig ist ein Gesamtkonzept, das von außen nach innen geplant ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Fördergelder vor Sanierungsbeginn beantragen

Wir beraten Sie auch für die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Geplant werden darf vorab, die Antragstellung muss jedoch vor der Sanierung erfolgen.

Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen oder eine vollständige Sanierung – nach einer obligatorischen Fachberatung, die auch mitgefördert wird.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine energetische Sanierung. Grundlage ist das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, die Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Die BAFA fördert Solarkollektoranlagen sowie Biomasse- und Wärmepumpenanlagen bei Neubauten und Solarthermieanlagen, Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen und bestimmte Gas-Brennwertheizungen im Bestand; hier gibt es außerdem eine Austauschprämie für Ölheizungen.

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