Energetische Sanierung steuerlich abschreiben

Steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung

Sie möchten eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes steuerlich abschreiben und den ein oder anderen Euro sparen?

Im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird auch die energetische Gebäudesanierung gefördert. Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen mindestens um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 fördert die Bundesregierung Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden, die vom Inhaber zum Wohnen genutzt werden.


Welche energetische Sanierung steuerlich absetzen?

Das Bundesfinanzministeriums (BMF) fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, darunter die Wärmedämmung der Immobilie und die Erneuerung von Haustür und Fenster.

Im Bereich Sanitär sind die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, digitale Unterstützung zur Verbrauchsoptimierung und die Verbesserung bestehender Heizungsanlagen steuerlich absetzbar, wenn die Sanierungsmaßnahme zum Gewerk des ausführenden Unternehmens zählt.

Für alle Maßnahmen gelten Mindestanforderungen, um in den Genuss von Steuervorteilen zu kommen (Energetische Sanierungsmaßnahmen Verordnung nach § 35c Absatz 7 EStG des Einkommensteuergesetzes). Das Gebäude bzw. die Wohnung muss zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld der Eigenheimbesitzer, ein Antrag vorab ist nicht erforderlich.

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Energetische Sanierung steuerlich absetzen 2020

In der Steuererklärung im Jahr 2021 können Sie die Maßnahmen für das Vorjahr angeben.

Die Einzelmaßnahmen sind bis zu 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre bei der Steuer abzugsfähig, bis zu 40.000 € pro Haus bzw. Wohneinheit.

Die energetische Baubegleitung und die Fachplanung können bis zur Hälfte der anfallenden Kosten angesetzt werden. Für die Bescheinigungen der Experten stellt das Bundesministerium BMF online Muster zur Verfügung.

Die Mustervorlage muss vollständig ausgefüllt werden, die Kosten für die Bescheinigung sind vollständig absetzbar. Energieberater und Baubegleiter müssen fachlich qualifiziert sein.

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Steuerliche Förderung und mehr

Sanierungsmaßnahmen, die bereits durch die Programme des Bundes gefördert wurden, sind steuerlich nicht mehr absetzbar.

Anstelle der steuerlichen Förderung können Sie die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Die KfW bietet günstige Förderdarlehen (151/152) mit Tilgungszuschuss „Energieeffizient Sanieren“ (430). Das BAFA unterstützt über das Marktanreizprogramm (Wärme aus erneuerbaren Energien) und das Programm zur Optimierung der Heizung.

Steuerliche Förderung oder Förderprogramme? Der Meisterbetrieb Schlichting steht Ihnen bei diesen und anderen Fragen zur Seite – nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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