Austauschpflicht für alte Heizkessel

Wechsel nach 30 Jahren

Viele alte Heizkessel müssen nach 30 Jahren ausgewechselt werden. Das bedeutet, dass Ende 2020 viele Gas- und Ölheizkessel mit Baujahr 1990 getauscht werden müssen.
Die Austauschpflicht ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Das Alter des Kessels bestimmt nicht allein, ob er getauscht werden muss. So sind beispielsweise nur Konstanttemperatur-Kessel mit einer Nennleistung von 4 - 400 kW betroffen. Besondere Situationen, wie der bevorstehende Abriss eines Hauses, bilden ebenfalls eine Ausnahme in der kein Kesseltausch stattfinden muss.

 

Weitere Informationen, warum nicht jeder Kessel getauscht werden muss,
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Frühzeitig wechseln

Das rechtzeitige Austauschen des Heizkessels kann mit bis zu 45 % gefördert werden. Gerne beraten wir Sie, wann und wo die Förderung gestellt werden kann.
Wir stehen Ihnen über den gesamten Prozess der Förderung zur Seite.


Ineffiziente Kessel - Tauschen und sparen

Alte und ineffiziente Heizkessel können unnötig Energie verbrauchen und hohe laufende Kosten verursachen. Der Wechsel auf eine neue, umweltfreundlichere und sparsame Heizung kann auch wirtschaftlich sinnvoll sein.
Wir beraten Sie dazu gern!


Heizungstausch - schneller als Sie denken

Die Dauer der Erneuerung hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. von den auszutauschenden Komponenten, kann aber bereits innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Wir informieren Sie vorab umfassend. Sprechen Sie uns an!

2022 gelten neue Förderprogramme für Heizungen, die erneuerbare Energien einbinden.

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