Heizungsförderung 2025 – So sparen Sie bei Ihrer neuen Heizung!
Der Austausch oder die Modernisierung Ihrer Heizung ist nicht nur gut fürs Klima – er lohnt sich auch finanziell! Der Staat unterstützt Sie mit attraktiven Förderungen, wenn Sie auf klimafreundliche Heizsysteme umsteigen.
- Welche Heizungen gefördert werden
- Wie hoch die Förderung ausfallen kann
- Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- Rechenbeispiele für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
Hinweis: Alle genannten Kosten und Förderbeträge sind Beispiele. Die tatsächliche Förderung richtet sich nach Ihren individuellen Voraussetzungen und ist gedeckelt – sowohl pro Wohneinheit als auch insgesamt.
BEG EM – Heizungsförderung
Die Förderung für den Heizungstausch erfolgt als Investitionszuschuss über die KfW (Programmnummer 458). Ziel ist der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
1. Förderfähige Kosten und Obergrenzen
Die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sind pro Wohneinheit gestaffelt:
- 1. Wohneinheit: 30.000 €
- 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 € zusätzlich
- ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 € zusätzlich

30 %
Grundförderung

+ 20 %
Klimageschwindigkeitsbonus

+ 30 %
Einkommensbonus
2. Förderhöhen (Basisförderung + Boni)
Die Boni können kumuliert werden, jedoch ist der maximale Gesamtfördersatz auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
- Grundförderung: 30 %
- Für alle Antragsteller (Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Kommunen) und alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Gilt für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Pelletheizungen, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetz).
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % (befristet)
- Bedingung: Nur für selbstnutzende Eigentümer:innen.
- Wird gewährt für den Austausch einer funktionstüchtigen:
- Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (Alter irrelevant).
- Mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
- Dieser Bonus beträgt 20 % bis zum 31. Dezember 2028. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte ab.
- Einkommensbonus: 30 %
- Bedingung: Nur für selbstnutzende Eigentümer:innen.
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 40.000 € betragen.
- Der Nachweis erfolgt i.d.R. über die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
- Effizienz-Bonus (Wärmepumpen): 5 %
- Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.
- Oder für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden (z.B. Propan).
- Emissionsminderungs-Zuschlag (Biomasseheizungen): Pauschal 2.500 €
- Für Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen), die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
- Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den prozentualen Boni gewährt und zählt nicht zu den 70 % Maximalförderung.
3. Ergänzungskredit (KfW 358/359)
- Zusätzlich zum Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit beantragt werden.
- Für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung.
4. Wichtige Hinweise
- Antragstellung: Der Antrag für den Heizungstausch muss bei der KfW gestellt werden.
- Vertrag vor Antrag: Seit 2024 muss vor der Antragstellung ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält (d.h., der Vertrag tritt nur bei Förderzusage in Kraft oder wird bei Ablehnung aufgehoben).
- Umsetzungsfrist: Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Einfamilienhaus (selbstgenutzt)
Ausgangssituation: Sie wohnen in einem Einfamilienhaus, nutzen es selbst, haben eine 25 Jahre alte Gasheizung und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 40.000 €. Sie möchten eine neue Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel installieren lassen.
- Kosten der Wärmepumpe inkl. Installation: 40.000 €
- Maximal förderfähige Kosten (1. Wohneinheit): 30.000 €
Berechnung des Zuschusses:
- Grundförderung: 30 % von 30.000 € = 9.000 €
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % von 30.000 € = 6.000 € (da alte Gasheizung über 20 Jahre und selbstgenutzt)
- Einkommensbonus: 30 % von 30.000 € = 9.000 € (da selbstgenutzt und Einkommen < 40.000 €)
- Effizienz-Bonus (Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel): 5 % von 30.000 € = 1.500 €
Summe der Boni: 9.000 € + 6.000 € + 9.000 € + 1.500 € = 25.500 €
Maximaler Fördersatz (70 %): 70 % von 30.000 € = 21.000 €
In diesem Fall wird der Zuschuss auf den maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt.
Tatsächlicher Zuschuss: 21.000 €
Tatsächlich zu tragende Kosten: 40.000 € (Gesamtkosten) - 21.000 € (Zuschuss) = 19.000 €
Zusätzlich könnten Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit über die KfW beantragen, um die restlichen 19.000 € zu finanzieren.
Beispiel 2: Drei-Parteien-Haus (vermietet)
Ausgangssituation: Sie besitzen ein Drei-Parteien-Haus (Mehrfamilienhaus) und vermieten alle drei Wohneinheiten. Sie möchten eine zentrale Pelletheizung installieren, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhält. Sie haben keine Ansprüche auf Boni für selbstnutzende Eigentümer.
- Kosten der Pelletheizung inkl. Installation: 75.000 €
Berechnung der förderfähigen Kosten:
- 1. Wohneinheit: 30.000 €
- 2. Wohneinheit: 15.000 €
- 3. Wohneinheit: 15.000 €
- Gesamt förderfähige Kosten: 30.000 € + 15.000 € + 15.000 € = 60.000 €
Berechnung des Zuschusses:
- Grundförderung: 30 % von 60.000 € = 18.000 €
- Emissionsminderungs-Zuschlag (Pauschal): 2.500 € (da Staub-Emissionsgrenzwert eingehalten wird)
- Summe der Boni: 18.000 € + 2.500 € = 20.500 €
Der maximale Fördersatz von 70 % ist hier nicht relevant, da die Summe der Boni deutlich darunter liegt.
Tatsächlicher Zuschuss: 20.500 €
Tatsächlich zu tragende Kosten: 75.000 € (Gesamtkosten) - 20.500 € (Zuschuss) = 54.500 €
Auch hier könnten Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit über die KfW beantragen, um die restlichen Kosten zu finanzieren.
Ihre Fragen zur Heizungsförderung

Was bedeutet „aufschiebende oder auflösende Bedingung“?
Bei der KfW-Förderung muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Damit Sie dennoch frühzeitig planen können, darf Ihr Vertrag mit dem Handwerksbetrieb folgende Bedingung enthalten:
- Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird nur gültig, wenn Sie die Förderzusage der KfW erhalten.
- Auflösende Bedingung: Der Vertrag ist zunächst gültig, wird aber automatisch aufgehoben, falls die Förderung abgelehnt wird.
So gehen Sie kein Risiko ein – und können Ihre neue Heizung trotzdem schon rechtzeitig planen. Wir kümmern uns darum!
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag bei der KfW muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das bedeutet:
- Kein Baubeginn
- Keine Materiallieferung
- Kein verbindlicher Auftrag ohne entsprechende Vertragsklausel
Beratung und Planung sind vorab möglich – die Umsetzung aber erst nach Antragstellung.
Wer bekommt den Einkommensbonus?
Den zusätzlichen Bonus von 30 % erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn:
- die Immobilie selbst bewohnt wird und
- das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € im Jahr liegt
Der Bonus gilt nicht für vermietete Objekte oder juristische Personen.
Welche Heizsysteme werden überhaupt gefördert?
Gefördert werden ausschließlich klimafreundliche Heizungen, z. B.:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen mit Feinstaubfilter
- Anschlüsse an ein Wärmenetz
- Solarthermieanlagen
Gas- oder Ölheizungen ohne erneuerbare Komponente sind nicht förderfähig.
Was sind „förderfähige Kosten“?
Förderfähig sind alle Kosten, die unmittelbar mit dem Austausch oder der Installation der Heizung zu tun haben, z. B.:
- Die neue Heizungsanlage selbst
- Einbau, Montage, Inbetriebnahme
- Demontage und Entsorgung der alten Anlage
- Notwendige Nebenarbeiten wie Speicher, Steuerungstechnik etc.
Nicht förderfähig sind allgemeine Renovierungen oder Schönheitsreparaturen.
